Sanktionsregelungen im SGB II; Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Urteil BFH

Das Bundesverfassungsgericht hat die Sanktionsregelungen im SGB II grundsätzlich für verfassungsgemäß erklärt. In seinem Urteil vom 5. November 2019 stellt das Gericht jedoch zugleich fest, dass der Gesetzgeber erhebliche Anpassungen vornehmen muss, um die Regelungen künftig bezogen auf die bislang starre dreimonatige Dauer der Leistungskürzung insbesondere bei Erfüllung der Mitwirkungspflicht flexibler auszugestalten und um außergewöhnliche Härten zu verhindern. Ebenso hat das Gericht Kürzungen bei wiederholten Pflichtverletzungen jedenfalls in Höhe von 60 % des Regelsatzes und darüber hinaus beanstandet, dabei allerdings die Möglichkeit der gesetzgeberischen Regelung einer weiteren - geringfügigeren bzw. längeren - Kürzung ausdrücklich offengehalten. Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung durch den Gesetzgeber sind die betreffenden Vorschriften unter Beachtung der Maßgaben im Urteil weiter anwendbar. Im Weiteren hat uns der Deutsche Landkreistag erste Umsetzungshinweise des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für die Jobcenter übersandt.

LKT Rundschreiben Nr. 628/2019 [PDF-Dokument: 58 kB]

08.11.2019